Übersetzungen für das Sprachenpaar Arabisch ↔ Deutsch

Ihr Übersetzer für die arabische Sprache

Bei der Übertragung schriftlicher Dokumente in eine andere Sprache spricht man vom Übersetzen. Wir vom Übersetzungsbüro ALGAZEL übersetzen für Sie aus dem Arabischen ins Deutsche und umgekehrt. Möchten Sie die Inhalte Ihres Webauftritts, ihrer Flyer, Broschüren oder ähnliches übersetzen, genügt in der Regel eine einfache Übertragung des Textes in die gewünschte Sprache. Häufig muss ein Dokument darüber hinaus jedoch auch von einem ermächtigten Übersetzer beglaubigt werden. Dies gilt in besonderem Maße für personenbezogene und amtliche Dokumente. Ganz egal, ob Sie eine einfache oder eine beglaubigte Übersetzung aus dem Arabischen oder ins Arabische benötigen – in beiden Fällen helfen wir vom Übersetzungsbüro ALGAZEL Ihnen weiter!

Beglaubigte Übersetzungen für die arabische Sprache

Eine beglaubigte Übersetzung ist in der Regel immer dann nötig, wenn fremdsprachliche amtliche Dokumente und Urkunden zur Vorlage bei Behörden oder für den Rechtsverkehr zu übersetzen sind. Eine beglaubigte Übersetzung für das Sprachenpaar Arabisch ↔ Deutsch wird besonders häufig im Fall der folgenden Dokumenttypen verlangt:

  • Geburtsurkunden
  • Personenstandsurkunden / Auszüge aus dem Zivilregister
  • Eheverträge / Eheurkunden
  • Führerscheine
  • Schulzeugnisse / Abiturzeugnisse
  • Bachelorzeugnisse oder Zeugnisse sonstiger universitärer Abschlüsse
  • Scheidungsurteile oder sonstige gerichtliche Urteile
  • und vieles mehr!

Um die Rechtssicherheit und auch die Qualität der Übersetzung von derartigen Dokumenten und Urkunden zu sichern, können diese aber nicht von jedem beliebigen Übersetzer angefertigt werden. Damit diese Übersetzungen anerkannt werden, müssen sie von einem ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer – die Bezeichnung variiert je nach Bundesland! – angefertigt sein. Für die Vereidigung von Übersetzern sind die (Ober)Präsidenten des entsprechenden (Ober)Landesgerichts zuständig, in unserem Fall das Landgericht in Frankfurt am Main. Bevor ein Übersetzer jedoch vereidigt werden kann, muss dieser seine Kompetenz und seine Fertigkeiten anhand einer umfangreichen staatlichen Übersetzerprüfung nachweisen. Diese Übersetzungen, die von vereidigten Übersetzern angefertigt und unterschrieben wurden, nennt man beglaubigte Übersetzungen.

Beim Übersetzungsbüro Algazel werden Ihre Dokumente von einem staatlich geprüften und vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main vereidigten Übersetzer für Arabisch in beglaubigter Form angefertigt. Sie können also vollste Gewissheit haben, dass die Übersetzung Ihrer Dokumente bei inländischen Behörden und Ämtern anerkannt wird.

Sollten Sie eine Übersetzung aus dem Deutschen ins Arabische benötigen, um diese bei ausländischen Behörden vorzulegen, so muss diese häufig nicht nur von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt, sondern darüber hinaus von einem Gericht legalisiert werden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente benötigen, können Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular schicken.

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